Immer wieder ist es in der Saison 2016 in Dressur- und
Springpferdeprüfungen zu Disqualifikation gekommen. Grund sind
Zulassungsbeschränkungen für Pferde in Aufbauprüfungen, geregelt in §§
350, 360 und 370 LPO.
Springpferde:
In Springpferdeprüfungen der Klasse A sind nur sechsjährige Pferde zugelassen, die im Anrechnungszeitraum (1.10.13 bis 30.9.15) nicht mehr als einen Erfolg in Spring- bzw. Springpferdeprüfungen (auch Hunterprüfungen) der Klasse A hatten.
Entsprechend sind in Springpferdeprüfungen der Klasse L siebenjährige
Pferde nur zugelassen, wenn sie nicht mehr als eine Platzierung in
Klasse L und/oder höher hatten.
In Springpferdeprüfungen der Klasse M sind siebenjährige Pferde nur
zugelassen, wenn sie nicht mehr als eine Platzierung in Klasse M
und/oder höher hatten.
Ausnahme: Sechsjährige Ponys sind ohne Einschränkung an Springpferde-/Springponyprüfungen der Klasse A teilnahmeberechtigt.
Dressurpferde:
In Dressurpferdeprüfungen der Klasse A sind nur sechsjährige Pferde
zugelassen, die im Anrechnungszeitraum (1.10.13 bis 30.9.15) nicht mehr als einen Erfolg in Dressur- bzw. Dressurpferdeprüfungen der Klasse A hatten.
Entsprechend sind in Dressurpferdeprüfungen der Klasse L
siebenjährige Pferde nur zugelassen, wenn sie nicht mehr als eine
Platzierung in Klasse L und/oder höher hatten.
In Dressurpferdeprüfungen der Klasse M sind siebenjährige Pferde nur
zugelassen, wenn sie nicht mehr als eine Platzierung in Klasse M
und/oder höher hatten.
Ausnahme: Sechsjährige Ponys sind ohne Einschränkung in Dressurpferde-/Dressurponyprüfungen der Klasse A startberechtigt.
Geländepferde:
In Geländepferdepferdeprüfungen der Klasse A sind nur sechsjährige
Pferde zugelassen, die im Anrechnungszeitraum (1.10.13 bis 30.9.15) nicht mehr als einen Erfolg in Vielseitigkeits-, Gelände- oder Geländepferdeprüfungen der Klasse A hatten.
Siebenjährige Pferde sind in Geländepferdeprüfungen der Klasse L nur zugelassen, wenn sie keine Platzierung
in Vielseitigkeits-, Gelände- oder Geländepferdeprüfungen der Klasse L
hatten, dasselbe gilt für achtjährige Pferde in Klasse M.
Ausnahme: Sechsjährige M- und G-Ponys sind ohne Einschränkung in
Geländepferde-/Geländeponyprüfungen der Klasse A startberechtigt.
Achtung: Es gilt immer der Wortlaut der LPO, sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt.