Die Einstufung in eine Leistungsklasse erfolgt in
erster Linie aufgrund von abgelegten Reitabzeichen, Turniererfolgen oder
besonderen Qualifikationen (z.B. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten,
Trainer). Wer zum ersten Mal eine FN-Jahresturnierlizenz beantragt,
erhält die Leistungsklasse 6. In den folgenden Jahren ergibt sich die
Leistungsklasse aus den Erfolgen in der laufenden und der
vorangegangenen Saison.
Die Höherstufung von einer Leistungsklasse in die nächst höhere ist jederzeit möglich, sobald die erforderlichen Kriterien für Leistungsklassenänderung nachprüfbar vorliegen.
Eine Rückstufung
ist nur in die Lkl. 6 zum Beginn der neuen Saison und nur bei Antrag
auf Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz möglich. Nach einem
Anrechnungszeitraum ohne entsprechende Erfolge wird der Reiter
automatisch in Lkl. 5 zurückgestuft, es sei denn, er will aufgrund
früherer Erfolge oder abgelegter Reitabzeichen höher eingestuft werden.
Genaue Angaben sind in den Durchführungsbestimmungen zu § 63 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) zu
finden.
Kombinationen verschiedener Lizenzen Reiten/Fahren sind
möglich: zum Beispiel Fahrausweis F6 und Reitausweis D4/S3/V6.